Unser Ziel ist es, eine möglichst einheitliche Anwendung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen durchzusetzen.
In der verwirrenden Fülle von Gesetzen und Vorschriften immer den richtigen Weg zu finden und dabei die berechtigten Interessen von Gläubigern und Schuldner zu wahren, ist eine schwierige und heikle Aufgabe, die viel Wissen, Erfahrung und Takt erfordert. Der Verband der Betreibungsbeamten der Kantone Luzern, Niwalden, Obwalden und Uri bemüht sich seit der Gründung im Jahre 1912, seine Mitglieder in der Kenntnis und in der Handhabung des Betreibungsrechts zu fördern.
Adressen
In den Kantonen Luzern und Uri bildet jede Einwohnergemeinde ein Betreibungsamt. Zwei oder mehr Einwohnergemeinden können sich unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Betreibungskreis vereinigen. Sie finden im Adressverzeichnis jedes Betreibungsamt mit Adresse, Tel.- und Fax-Nr., zuständiges Konkursgericht, Bezirksgerichtsspräsident(in) etc.
INFORMATIONEN
Betreibungsauskünfte (Gebührentarif, Einleitung der Betreibung, etc.)
FORMULARE
Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, Verwertungsbegehren(diese Formulare können heruntergeladen/kopiert werden)